номера красные стоят в приделах 130 евро.Желтые 55 евро намерное вам попался русский продавец
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В Германии приняли закон вступил он в силу в Августе я его платил что то вроде транзита по Германии, стоил мне 70 евро с 3литрового двигла. Налог зависит от объема. Есть на немецком этот закон.
Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen ab 01.07.2010
Bisher sind Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge, die für den Export bestimmt sind, von der Steuer befreit. Dies soll nun aufgehoben werden. Der Finanzausschuss des Bundestages hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung nun gebilligt.
Bisher waren zum Export bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Laut Gesetzentwurf bestehe hierfür jedoch kein sachlicher Grund. Auch gibt es zunehmend Anzeichen dafür, dass das Ausfuhrkennzeichen dazu missbraucht wird, Fahrzeuge an den Zulassungsvorschriften vorbei zu schleusen. Durch die bisher gültige Steuerbefreiung würde dies noch gefördert. Aus diesem Grund soll die Steuerpflicht künftig ab dem ersten Tag der Zulassung für mindestens einen Monat gelten.
Die Steuerpflicht bedeutet nicht nur mehr Kosten, sondern auch teilweise erheblich mehr Zeitaufwand: Wenn Sie ab dem 01.07.2010 ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, melden Sie das Ausfuhrkennzeichen zuerst wie gewohnt bei der zuständigen Zulassungsstelle an, von dort erhalten Sie eine Bestätigung der gewünschten Anmeldung von Ausfuhrkennzeichen. Mit dieser Bestätigung gehen Sie zum zuständigen Finanzamt und erhalten von dort einen Zahlungsbeleg. Mit diesem Beleg müssen Sie dann zur nächsten Sparkasse/Bank gehen und den Steuerbetrag einzahlen. Sie erhalten für die Einzahlung der Kfz-Steuer eine Quittung, die Sie dann wieder beim Finanzamt vorlegen. Von dort erhalten Sie nun eine Bestätigung für die Zulassungsstelle. Mit dieser Bestätigung gehen Sie wieder zurück zur Zulassungsstelle und bekommen die Anmeldung der Ausfuhrkennzeichen.